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Hausbergschule Butzbach

Hausaufgabenkonzept

Hausaufgaben haben vorwiegend übenden Charakter.

Hausaufgaben werden möglichst differenziert gestellt.

Der zeitliche Rahmen (Klasse 1-2 = bis zu ½ Stunde;

Klasse 3-4 bis zu ¾ Stunde) muss eingehalten werden.

In Nebenfächern werden keine Hausaufgaben erteilt.

Wenn Eltern den Kindern bei den Hausaufgaben helfen sollen, ist dies als Ausnahmefall im

Förderbericht zu vermerken und den Eltern gezielt zu erläutern. Dies gilt für einen im

Förderbericht festgelegten Zeitraum.

Hausaufgaben dienen nicht als Strafe oder Disziplinierungsmaßnahme

(z. B. Aufarbeitung nicht erfüllter Aufgaben).

Hausaufgaben werden regelmäßig kontrolliert und in Bezug auf die individuelle Weiterarbeit

der Kinder ausgewertet. Es erfolgt eine Rückmeldung an die Kinder.

Hausaufgaben können auch während der Gleitzeit zwischen 08.30 Uhr und 08.55 Uhr

bearbeitet werden.

Hausaufgaben werden täglich von Montag bis Donnerstag erteilt.

Hausaufgaben werden nur in Ausnahmefällen über das Wochenende aufgegeben.

E1-Kinder bekommen während des ersten Eingangsstufenjahres grundsätzlich keine

verbindlichen Hausaufgaben.

E2 Kinder bekommen nach den Herbstferien Hausaufgaben, die sich im täglichen Wechsel

auf nur einen Arbeitsbereich beziehen.

Die für die E2 Kinder geltende Hausaufgabenregelung wird in der zweiten Klasse mindestens

bis zu den Herbstferien und längstens bis zu den Weihnachtsferien beibehalten, bis das

sachgerechte Erledigen und die Kontrolle der Hausaufgaben für die Kinder zur Routine

geworden ist. Danach können die Kinder aus mehreren Aufgabenbereichen eine

Hausaufgabe bekommen.

Absprachen unter den LehrerInnen in einer Klasse ermöglichen die Einhaltung der

Zeitvorgaben.

Werden Hausaufgaben nicht angefertigt, treten keine Automatismen in Kraft (z.B.

Strichlisten, Elternbrief etc.).

Erste Maßnahme ist immer das Gespräch mit dem Kind zur Findung individueller

Maßnahmen, um Leistungsdefiziten entgegenzuwirken.

Je nach Begründung sind folgende weitere Vorgehensweisen möglich:

* das Kind bekommt in Zukunft quantitativ oder qualitativ reduzierte Hausaufgaben

* das Kind holt die versäumten Hausaufgaben innerhalb eines verabredeten Zeitraums zu

Hause nach

* ehe dem Kind Nachteile aus dem Mangel an Übungen erwachsen, obliegt es dem jeweiligen

Lehrer angemessene Zeiträume innerhalb des Schulvormittags zur Verfügung zu stellen.